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GEW-Eckpunktepapier zur Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes in Berlin (Stand 5/06)

Die GEW BERLIN fordert den Berliner Senat auf, bei der Neugestaltung des Referendariats in der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

1. Transparenz und Beteiligung bei der Reform des Vorbereitungsdienstes gewährleisten

In die Diskussion um die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind Lehramtsstudierende, Lehramtsanwärter/innen, Seminarleiter/innen sowie Schulleitungen und in der Ausbildung tätige Lehrer/innen und Hochschulangehörige einzubeziehen. Dazu sollen im Jahr 2006 mehrere öffentliche Foren zur Neugestaltung des Referendariats durchgeführt werden. Nur über Transparenz ist die notwendige Identifikation aller Beteiligten mit den Reformvorhaben zu erreichen. Dies ist grundlegende Voraussetzung für das Gelingen der Reform.

2. Die Ausbildung der Lehrer/innen in den Vordergrund stellen

Lehramtsanwärter/innen sind in der Ausbildung zum Lehrer / zur Lehrerin. Daher muss der Ausbildungsaspekt beim Einsatz im Unterricht im Vordergrund stehen und nicht die Bedarfsdeckung.

Die Höhe des Ausbildungsunterrichts muss so bemessen sein, dass die Lehramtsanwärter/innen schrittweise unterrichtspraktische Erfahrungen machen können. Es muss ausreichend Zeit für die Vor-, Nachbereitung und Reflexion des eigenen Unterrichts sowie für Hospitationen als Teil des Ausbildungsunterrichts eingeräumt werden. Die Höhe der Unterrichtsverpflichtung muss dabei je nach Ausbildungsstand gestaffelt werden. Die geplante Erhöhung des Umfangs des selbstständigen Unterrichts auf 16 Stunden ist völlig kontraproduktiv und wird von der GEW BERLIN strikt abgelehnt.

Bei der von der GEW BERLIN geforderten Ausbildungsdauer von 2 Jahren für alle Lehrämter (vgl. Punkt 3) schlagen wir folgende Regelung vor: Die Höhe des Ausbildungsunterrichts beträgt einschließlich Hospitationen einheitlich 12 Unterrichtsstunden. Der Umfang des eigenständigen Unterrichts sollte dabei im ersten Ausbildungsjahr 6-8 Stunden, im zweiten Ausbildungsjahr 8-10 Stunden betragen.

3. Gleiche Dauer des Vorbereitungsdienstes und Anerkennung der Abschlüsse gewährleisten

Für alle Lehrämter ist eine gleiche Dauer des Referendariats vorzusehen. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Vorbereitungsdienst für die Lehreranwärter/innen im Unterschied zu den Studienreferendar/innen zu verkürzen. Zusammen mit der geplanten Verkürzung der Studiendauer auf 8 Semester durch die nur einjährige Masterphase bei den Lehreranwärter/innen kann damit die geforderte Verbesserung der Qualität der Ausbildung nicht erreicht werden. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass andere Bundesländer diese Abschlüsse nicht als gleichwertig anerkennen und damit Probleme beim Zugang zum Schuldienst und bei der vergütungs- bzw. besoldungsrechtlichen Einstufung entstehen. Der von der KMK getroffene grundsätzliche Anerkennungsbeschluss vom 2./3.6.05 gibt als politisch Willenserklärung keine ausreichende Gewähr für eine gleichwertige Anerkennung der Abschlüsse in den einzelnen Bundesländern.

4. "Modularisierten Vorbereitungsdienst" mit den universitären Studiengängen verzahnen

Die Ausbildungsmodule im Referendariat müssen genau beschrieben und mit den universitären Modulen der Lehramtsausbildung abgestimmt werden. Dabei ist für jedes Modul eine „Workload-Beschreibung“ zu erstellen, um eine realistische Arbeitsbelastung der Lehramtsanwärter/innen abzubilden. Es ist von einem spiralförmigen, an Kompetenzen orientiertem Curriculum auszugehen. Dieses muss sicherstellen, dass die Module im Sinne eines schrittweisen Kompetenzgewinns aufeinander aufbauen und miteinander vernetzt sind. Die Entwicklung der Module für das Referendariat muss auf den Inhalten der BA/MA Module aufbauen. Ein gemeinsames und schlüssiges Konzept für den Kompetenzerwerb im BA, MA und im Referendariat muss nachweislich realisiert werden.

5. Die Rolle der an der Ausbildung Beteiligten klarstellen

Seminarleiter/innen, Fachseminarleiter/innen und ausbildende Lehrkräfte müssen gleichermaßen mit den Inhalten der Ausbildung vertraut sein, einig sein in der angestrebten Kompetenzentwicklung der Lehramtsanwärter/innen und über einheitliche Beurteilungskriterien verfügen.

Die Funktion und die Aufgaben der einzelnen Ausbildungsorte (Allgemeines Seminar, Fachseminare und Schule) sind in der bisherigen Planung der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung noch nicht optimal aufeinander abgestimmt. Grundsätzlich ist eine Stärkung der Verantwortung der Schulen durch die geplanten Ausbildungslehrkräfte sinnvoll. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Lehramtsanwärter/innen in ihrer Unterrichtstätigkeit in beiden Fächern durch fachkompetente Personen beraten werden. Daher sollten die zuständigen Fachseminarleiter/innen weiterhin Unterrichtsbesuche – gemeinsam mit den ausbildenden Lehrkräften – durchführen.

Die Allgemeinen Seminare müssen eine überschaubare Größe behalten und dürfen nicht zu Massenveranstaltungen mit bis zu 200 Lehramtsanwärter/innen ausufern. Die Seminare sollten mit max. 25 Personen belegt sein. Anderenfalls ist eine individuelle Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärter/innen durch die Leiter/innen der Allgemeinen Seminare nicht durchführbar.

Die geplante Zusammenfassung der Seminarveranstaltungen an einem Wochentag birgt die Gefahr einer inhaltlichen Überfrachtung, worunter die Qualität der Ausbildung leiden würde. Deshalb sollten die Seminare an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen stattfinden.

Der Ausbildungserfolg hängt auch wesentlich von der Atmosphäre in den Seminaren und Schulen ab. Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, können die Lehramtsanwärter/innen selbst am Besten beurteilen, ob ein Wechsel von Seminar oder Schule hilfreich ist. Deshalb muss es Regelungen geben, nach der Lehramtsanwärter/innen auf Antrag die Seminare und die Schule ohne besondere Begründung bis Eintritt in die Prüfungsphase wechseln können.

6. Die Ausbilder/innen fortbilden und qualifizieren

Grundsätzlich ist die geplante Einführung von „ausbildenden Lehrkräften“ an den Schulen sinnvoll. Die Ausbildungslehrerinnen und -lehrer müssen jedoch in die Lage versetzt werden, die erweiterten Aufgaben im Rahmen der Ausbildung auch zu erfüllen. Dazu gehört eine adäquate Ermäßigung der eigenen Unterrichtsverpflichtung. Zur Sicherung der Ausbildungsqualität muss jede Stunde, die in die Ausbildung investiert wird, von der Unterrichtsverpflichtung der ausbildenden Lehrkraft abgezogen werden.

Die ausbildenden Lehrkräfte sind frühzeitig in Fortbildungen auf ihre Aufgabe vorzubereiten und kontinuierlich weiterzubilden. Die Fort- und Weiterbildung der Ausbildungslehrkräfte kann nicht den Seminarleiter/innen allein übertragen werden. Notwendig ist die Entwicklung eines Fort- und Weiterbildungsprogramms in Zusammenarbeit mit den lehrerbildenden Universitäten. Für die Fort- und Weiterbildung ist Unterrichtsermäßigung im entsprechenden Umfang zu gewähren.

Die Qualifizierung der ausbildenden Lehrkräfte durch Fortbildungen hat eine besondere Relevanz schon deshalb, da aktuelle Veränderungen wie der Wechsel von der Lernzielorientierung zur Kompetenzorientierung bei der Planung von Unterricht oder der Entwicklung schulinterner Curricula bisher von dem Großteil der Lehrkräfte an den Schulen weder nachvollzogen noch umgesetzt werden.

Auch die Leiter/innen der Allgemeinen Seminare / Fachseminare müssen sich regelmäßig über entsprechende Veranstaltungen weiter qualifizieren.

7. Reflexion des Ausbildungsstands durch Beratung und Hilfestellung statt durch Noten

Lehramtsanwärter/innen sollen ihren Ausbildungsstand kritisch reflektieren können. Die Ausbilder/innen sind deshalb in die Lage zu versetzen, den erreichten Ausbildungsstand sowie Defizite und Mängel kontinuierlich mit den Lehramtsanwärter/innen zu besprechen, um Wege zur Verbesserung zu verabreden.

Anstatt einer Verdichtung der Beurteilung muss die Beratung der Lehramtsanwärter/innen durch Seminarleiter/innen, Fachseminarleiter/innen und ausbildende Lehrkräfte vorrangig sein. Die geplante Einführung eines alle 8 Wochen durchzuführenden standardisierten und benoteten Beurteilungsverfahrens steht dem völlig entgegen und wird lediglich zu einer noch größeren Belastung der Lehramtsanwärter/innen und der Ausbilder/innen führen. Dieses Beurteilungsverfahren würde keine Hilfestellung bieten, sondern hätte zur Folge, dass nur noch auf die nächste Note hingearbeitet wird. Stattdessen sollte eine Beurteilung des Ausbildungstandes der Lehramtsanwärter/innen maximal in der Mitte und am Ende der Ausbildung erfolgen und unabhängig von den ständig begleitenden Beratungsgesprächen sein.

8. Prüfungsmodalitäten kritisch überprüfen

Es erscheint nicht sachgerecht, wenn in der Prüfungskommission keine Ausbilder/innen mehr vertreten sind, die unmittelbar in die Ausbildung des betreffenden Lehramtsanwärters involviert waren. Wenn allein der Schulleiter/die Schulleiterin der Ausbildungsschule in der Prüfungskommission vertreten ist, kann das zu einem Abhängigkeitsverhältnis von der Person der Schulleiter/innen führen, das der Ausbildung abträglich ist.

Wenn ein Schulleiter/eine Schulleiterin als Vorsitzende/r der Kommission berufen wird, darf das zweite Mitglied der Prüfungskommission nicht ebenfalls Schulleiter bzw. Schulleiterin sein. In diesem Fall ist als zweites Kommissionsmitglied die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter zu berufen.

Mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission (eine ausbildende Lehrkraft oder ein/e Fachseminarleiter/in) muss durch die PrüfungskandidatInnen selbst gewählt werden können. Dieses Prüfungsmitglied muss unmittelbar in die Ausbildung des/r Kandidaten/in involviert gewesen sein. Die Beteiligung eines weiteren Vertreters / einer Vertreterin der Lehrerschaft muss auch künftig sichergestellt sein. Darüber hinaus ist auch weiterhin die Teilnahme eines Vertreters/einer Vertreterin des Personalrats der Lehramtsanwärter/innen zu gewährleisten.

Die Erstellung von Gutachten zur Verkürzung des Vorbereitungsdienstes sollte nicht in der alleinigen Verantwortung der ausbildenden Lehrkräfte liegen, sondern mindestens gemeinsam mit den Fachseminarleiter/innen erfolgen.

Die vorgesehene drastische Verkürzung des Bearbeitungszeitraums für die Prüfungsarbeit auf 10 Wochen mit nahezu denselben Anforderungen ist abzulehnen. Der pädagogische Anspruch an solch eine Arbeit kann in diesem verkürzten Rahmen nicht erfüllt werden. Da die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit hinreichend im Studium erworben und nachgewiesen wurde, kann diese Hausarbeit komplett entfallen. Sollte aufgrund von Anerkennungsfragen die Hausarbeit weiterhin notwendig sein, ist diese praxisorientiert anzulegen und die Anforderungen sind dementsprechend anzupassen.

9. Für Qualitätssicherung und Evaluation sorgen

Für die Evaluation der Ausbildung sind anerkannte wissenschaftliche Verfahren anzuwenden und die Erfahrungen aus dem Hochschulbereich zu nutzen. Dabei ist sowohl eine Prozess- als auch eine Produktevaluation durchzuführen.

Eine interne Evaluation durch die Ausbilder/innen selbst ist nicht sachgerecht, da es darum geht, Mängel in der Ausbildung zu erkennen und zu beheben. Die Evaluation sollte deshalb auch extern durch eine wissenschaftliche Einrichtung durchgeführt werden. Nur so lassen sich die nötige Objektivität der Ergebnisse und auch die Anonymität bei Befragungen der Lehramtsanwärter/innen gewährleisten. Sinnvoll ist es, die zu gründenden „Servicestellen für Lehrerbildung“ der Universitäten in das Evaluationsverfahren einzubeziehen und die modularisierte Ausbildung insgesamt mit Blick auf die Erreichung der angestrebten Kompetenzen zu begutachten.

Die Evaluationsergebnisse sind jährlich zu veröffentlichen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport erstellt dazu einen Bericht mit Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen an das Abgeordnetenhaus.

Begründung:

Seit dem Wintersemester 2004/05 ist die Ausbildung der Lehrer/innen in Berlin auf die neuen Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss umgestellt. Damit verbunden ist eine Verkürzung des Referendariats für die Lehreranwärter/innen (L 1, L 2 und L 3) auf ein Jahr. In der Studienratslaufbahn (L 4 und L 5) bleibt es bei zwei Jahren. Seiteneinsteiger/innen und LOVl’s können das Referendariat künftig berufsbegleitend absolvieren.

Die Senatsbildungsverwaltung arbeitet seit einiger Zeit an einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die im Jahr 2008 in Kraft treten soll. Diese sieht gravierende Veränderungen – sowohl für die ReferendarInnen als auch für die AusbilderInnen vor. Das sind u.a.:

- Der Schwerpunkt der Ausbildung soll auf die Schulen verlagert werden. Dort soll es spezielle Ausbildungslehrer/innen geben.

- Die Unterrichtsverpflichtung der Referendare soll drastisch erhöht werden – von derzeit 4 bis max. 10 auf 16 Stunden.

- Es soll nur noch wenige allgemeine Seminare mit bis zu 200 Referendaren geben.

- Die Ausbildung soll in Modulen angeboten werden. Ausbildungs- und Prüfungsfunktion werden (formell) weitgehend getrennt.

- Die Zahl der Beurteilungen der Referendare soll erheblich ausgeweitet werden.

- Die Hausarbeit soll nicht abgeschafft, aber gekürzt und in nur 10 Wochen geschrieben werden.

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